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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinssitz
von: Uwe Bertling ()
Datum: 13.03.2012

Guten Tag,

der 1.Vorsitzende unseres Vereins ist ausgeschieden und weggezogen. Die Anschrift des Vereinssitzes lautete auf seine Privatadresse.
Ist es zwingend, am Vereinssitz eine zustellfähige Adresse zu haben oder kann die irgendwo in der BRD bei einem anderen Vereinsmitglied sein?
Oder muss der Vereinssitz zu der neuen Anschrift wechseln mit neuem Eintrag bei dem dann zuständigen Amtsgericht?
Freundlichen Gruß

Uwe Bertling.