Re: Änderungssatzung
von: Hardy ()
Datum: 13.03.2012
Wenn ein geänderter Paragraph der Satzung einzeln abgestimmt wurde, darf dann die Änderungssatzung in ihrer Gesamtheit nochmals abgestimmt werden?
Ja, wenn vorher die MV ihre Zustimmung gab über die Änderungssatzung als Ganzes abzustimmen. Also nicht jeden einzelnen Paragrafen zur Abstimmung zu stellen.
Gab es noch vor der MV andere satzungsgemäß eingereichte Änderungsvorschläge sind diese zwingend in die Aussprache einzubeziehen und dazu abzustimmen
Wenn es bei einen Paragrafen zu viel Anfragen gab oder der Inhalt nicht klar war, ist die Einzelabstimmung der Weg das abzuklären. Dann kann der Versammlungsleiter zum Rest der Paragrafen als Ganzes abstimmen lassen. Es sei denn, es gibt trotzdem wieder Fragen.
Da die MV der Ort der Willensbildung ist, sind Satzungsänderungen fast immer eine komplizierte Sache.
Hardy