Wahlrecht passive Mitglieder
von: LuGroko ()
Datum: 26.02.2012
nach unserer Vereinssatzung besteht der Verein aus
1. erwachsenen Mitgliedern
a. ordentlichen Mitgliedern
- aktive Mitglieder
- passive Mitglieder
b. Ehrenmitglieder
c. Anwärter
d. Fördermitglieder
2. jugendlichen Mitgliedern.
Unter Stimmrecht und Wählbarkeit heißt es
(1) Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder besitzen Stimm- und Wahlrecht.
(3) Gewählt werden können nur volljährige und geschäftsfähige ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins.
Damit steht m. E. außer Frage, dass passive Mitglieder bei der Wahl des Vorstandes
1. stimmberechtigt sind und
2. für jedes Vorstandsamt gewählt werden können.
Auf der MV wurde nun von zwei Mitgliedern behauptet, passive Mitglieder dürfen nicht für ein Vorstandsamt gewählt werden, weil dies so im VEREINSGESETZ stehen würde.
Als Vereinsgesetz kenne ich nur das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG), in dem eine ganz andere Problematik geregelt ist.
Letztendlich wurde die Wahl fortgesetzt und wurden auch passive Mitglieder in den Vorstand gewählt - weil die Satzung dies nicht ausschließt.
Nun meine Frage, gibt es ein Gesetz, wonach passive Mitglieder keine Vorstandsämter im Verein bekleiden dürfen, so dass die Wahlen ggf. angefochten werden können?
Trotz intensivster Suche haben wir nichts derartiges gefunden, sind aber nicht sicher etwas übersehen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz