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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen
von: Erhard ()
Datum: 24.02.2012

Hallo,
wir haben demnächst Vorstandswahlen auf unserer Mitgliederversammlung. Zwei von vier Vorstandsmitglieder stellen sich nicht mehr zur Wahl (Schriftführer und stellv. Vorsitzende). Trotz intesiver Bemühungen im Vorfeld ist niemand bereit, sich für diese Ämter zur Verfügung zu stellen. Was passiert, wenn wir auf der Mitgliederversammlung keinen kompletten Vorstand wählen können? In unserer Satzung steht:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus

a) dem ersten Vorsitzenden,
b) seinem Stellvertreter,
c) dem ersten Kassierer,
d) dem ersten Schriftführer.

Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Der geschäftsführende Vorstand sowie die Gruppenleiter und der Gartenfachberater bilden den Gesamtvorstand.

(2) Der Vorstand bleibt im Amt bis eine Neuwahl vorgenommen ist


mit freundlichem Gruß


Erhard

Re: Vorstandswahlen
von: Hardy ()
Datum: 25.02.2012

Falls die Einladungen noch nicht heraus sind:
- eine Satzungsänderung vorschlagen, indem der vertretungsberechtigte VS verkleinert wird oder
- sprecht nochmal vorher mit dem Vereinsregister über einen alternativen Lösungsweg.