Re: Satzung auf der Homepage
von: Heiko Klages ()
Datum: 24.01.2012
Selbstverständlich ist es erlaubt, dass ein Verein seine Satzung auf der Homepage veröffentlicht. Das gilt sowohl für die allgemein zugängliche Veröffentlichung als auch für die Veröffentlichung nur im passwortgeschütztenen Mitgliederbereich
Gruß
Heiko Klages