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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Terminierung JHV
von: Juli ()
Datum: 25.01.2012

Hallo,

lt. Satzung muss unsere jährliche JHV immer im ersten Quartal des Vereinsjahres stattfinden.

Dieses Jahr haben wir das Problem, dass wir leider ein Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied einleiten werden (lange Geschichte).

Da die Mitgleiderversammlung -nach dem Vorstand- laut unserer Satzung endgültig über den Ausschluss entscheidet, würden wir den Punkt gerne anlässlich der JHV stattfinden lassen um nicht extra eine Mitgliederversammlung einberufen lassen zu müssen...

Aber durch die Fristen die uns lt. Satzung bei einem Ausschlußverfahren obliegen ( Schreiben an Mitglied, Frist zur Antwort von Mitglied, Enscheidung Vorstand, wieder 3 Wochen Recht des Mitgliedes sich zu äussern usw...) würden wir die JHV erst im April oder Mai durchführen können...
Könnten wir hierdurch Probleme bekommen ???
Dieses Mitglied was wir ausschließen wollen, wird jede Kleinigkeit/Fehler bei uns suchen......

Danke für jede Antwort:-)

VG
Juli
(1.Vorsitzende d. Vereins)

Re: Terminierung JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.01.2012

Der Termin der MV ist eine rein vereinsinterne Angelegenheit. Zwar verstößt der Vorstand gegen die Satzung, wenn er die MV nicht termingerecht einberuft. Nur die Mitglieder können hier aber Einwände erheben und sie haben keine spezifischen Sanktionsmittel. D.h. außer der Einberufung auf Verlangen einer Minderheit (die aber nicht in Frage kommen wird, weil das viel Zeit braucht) gäbe es als einzige "Strafe" die Abberufung des Vorstands. Eine begründete Verschiebung des MV-Termins sollte da aber kein Problem sein.