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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt vom Amt
von: Peter D. ()
Datum: 04.01.2012

Hallo zusammen,

wie kann ich von meinem Amt als 1.Vors. zurücktreten. Ich bin noch nicht beim Amtsgericht eingetragen.
das Problem haben der Jugendleiter und der Schatzmeister ebenfalls.

Nach den Wahlen sind Unannehmlichkeiten aufgetreten die man uns nicht im Vorfeld hat gesagt.

Aus dem alten Vorstand ist der Geschäftsführer der einzige des noch aktuellen eingetragenen Vorstands beim Amtsgericht.


MFG

Peter D.

Re: Rücktritt vom Amt
von: ugoetze ()
Datum: 04.01.2012

Der Rücktritt kann gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied erklärt werden.
Nur, wenn alle Vorstandsmitglieder zurücktreten, müssen Sie eine Mitgliederversammlung einberufen und den Rücktritt zum Termin der MV erklären.

Re: Rücktritt vom Amt
von: Peter D. ()
Datum: 04.01.2012

Das habe ich gemacht..... an den Geschäftsführer. Der hat aber Tage später auch seinen Rücktitt erklärt. Im Verein wird sich kein neuer Voratsnd finden.

Re: Rücktritt vom Amt
von: keineahnung ()
Datum: 05.01.2012

Wem gegenüber hat denn der Geschäftsführer seinen Rücktritt ausgesprochen?

Re: Rücktritt vom Amt
von: Peter D. ()
Datum: 09.01.2012

beim 1. Vorsitzender der ja im vorfeld zurück getretten war.

Re: Rücktritt vom Amt
von: Christof ()
Datum: 24.04.2012

Leider fehlt hier ein Hinweis auf die Stellung des Geschäftsführers.

Üblicherweise ist der Geschäftsführer Angestellter des Vereins. Er kann also nicht einfach von der Aufgabe zurücktreten, sondern muss den Weg der ordentlichen Kündigung beschreiten. Eine Kündigung gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied ist in jedem Fall unwirksam.

Ansprechpartner für die Kündigung müsste m.E. der 1. Vorsitzende sein, der auf der letzten Mitgliederversammlung gewählt wurde.