Re: Rücktritt vom Amt
von: Christof ()
Datum: 24.04.2012
Leider fehlt hier ein Hinweis auf die Stellung des Geschäftsführers.
Üblicherweise ist der Geschäftsführer Angestellter des Vereins. Er kann also nicht einfach von der Aufgabe zurücktreten, sondern muss den Weg der ordentlichen Kündigung beschreiten. Eine Kündigung gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied ist in jedem Fall unwirksam.
Ansprechpartner für die Kündigung müsste m.E. der 1. Vorsitzende sein, der auf der letzten Mitgliederversammlung gewählt wurde.