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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt 1.Vorsitzender; 2.Vorsitzender wird berufen
von: Gerhard293 ()
Datum: 08.12.2011

Hallo zusammen,

wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein,
der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern: 1.und 2.Vorsitzender, Schriftführer und Kassenwart.
Nun ist der 1.Vorsitzender mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.
Laut Satzung kann der Vorstand bis zur nächsten MV eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen.

Hier ein Auszug aus der Satzung:
§ 9 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Schatzmeister...
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis;
die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschränkt.
3. Der Vorstand entscheidet über ...
4. Der 1. Vorsitzende überwacht ...
5. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur nächsten gültigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus,
so kann der Vorstand bis zu einer auf der nächsten Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidung (Bestätigung) eine andere Person als
Vorstandsmitglied berufen.
6. ... Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden anwesend sind.

Der "restliche" drei-Personen-Vorstand hat nun den 2.Vorsitzenden berufen, das Amt des 1.Vorsitzenden bis zur nächsten
Mitgliederversammlung kommissarisch auszuüben. Damit ist der 1. und 2. Vorsitzende dieselbe Person, und der Vorstand würde bis zur nächsten MV aus drei Personen bestehen. Meines Erachtens reicht das aus. Ich bin mir aber unsicher...

Bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße, Gerhard293

Re: Rücktritt 1.Vorsitzender; 2.Vorsitzender wird berufen
von: Hardy DD ()
Datum: 08.12.2011

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis;
die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschränkt.

M.M.n. ist die Übernahme der Funktion des 1. Vors. durch den 2. Vors. ok. Ok deshalb, weil der 1. Vors. seinen Rücktritt erklärte. "Verhinderung" sehe ich als zeitweilige Abwesenheit/Unmöglichkeit die Funktion lt. Satzung auszuüben. Empfehlung; Dem Vereinsregister den Rücktritt schriftlich mitteilen und von der Funktionsübernahme informieren.

Re: Rücktritt 1.Vorsitzender; 2.Vorsitzender wird berufen
von: Gerhard293 ()
Datum: 09.12.2011

Hallo Hardy_DD,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Nur bin ich beruhigter.

Ich habe/hatte ja immer noch über Absatz 5. gegrübelt: "Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus,
... so kann der Vorstand ... eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen".

Diesen Wortlaut "eine andere Person" hatte ich so interpretiert, dass für das ausgeschiedene Mitglied
immer eine andere Person genommen werden muss, heisst der Vorstand müsste immer aus 4 Personen bestehen.
Andererseits sagt Absatz 5 "so KANN der Vorstand" - heisst muss aber nicht.

So sehe ich das jetzt, dass der Vorstand bis zur nächsten MV aus drei Personen bestehen kann.

Danke und Grüße aus dem stürmischen und verregneten Schleswig-Holstein, Gerhard293

Re: Rücktritt 1.Vorsitzender; 2.Vorsitzender wird berufen
von: ugoetze ()
Datum: 04.01.2012

Eine Personalunion ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Satzung zugelassen wird. Vorliegend muss der Vorstand aus 4 Personen bestehen, wovon 2 nach § 26 BGB vertretungsberechtigt sind.