Re: anfechtbarkeit von vorstandswahlen
von: Hardy ()
Datum: 04.10.2011
Unstrittig ist, dass in der MV die Meinungsbildung über Vorstandskandidaten erfolgt. Und wenn dort ein Kandidat einen anderen Kandidaten "schlecht macht" hat der "Schlechtgemachte" die Möglichkeit, das in seinem Sinn klar zu stellen. Falls das nicht in der MV erfolgt ist das eine schwache Leistung des "Schlechtgemachten".
Da braucht der sich nicht hinterher beschweren und die Wahl anfechten. Er hatte ja die Alternative sich in der MV dazu zu äußern.