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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gültigkeit einer Wahl
von: Ahnungslos ()
Datum: 23.06.2011

Hallo,

ich habe hierzu eine Frage, in unserer Satzung steht, dass "Die Wahl ist von einem Wahlausschuss durchzuführen, welcher aus mind. 3 Mitgliedern bestehen muss, die nicht der Vorstandschaft oder dem Ausschuss angehören."
Nun war es aber bei unseren letzten Wahlen so, daß nur zwei Personen, die Mitglieder im Verein waren im Wahlausschuss waren und ein Gast (Bezirksvorsitzender) den Wahlausschuss geleitet hat. Könnten diese Wahlen angefochten werden? Der Gast wurde auf die Klausel in unserer Satzung vor der Wahl hingewiesen und meinte, dass nicht eindeutig "Vereinsmitglieder" definiert sind, und von daher er durchaus in den Wahlausschuß kommen könne. Da aber in unserer Satzung durchgehend nur von Mitgliedern und nicht von Vereinsmitgliedern die Rede ist, habe ich an dieser Aussage meine Zweifel.

Vielen Dank für Ihre Rückantwort

Re: Gültigkeit einer Wahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.06.2011

Mit Mitgliedern kann nichts anderes gemeint sein als Vereinsmitglieder. Die Wahl wäre demnach nicht satzungskonform gewesen.
Grundsätzlich wäre also eine Anfechtung denkbar, wenngleich eine Beeinflussung des Wahlergebnisses kaum denkbar scheint.
Die Wahlen sind aber nicht ungültig, sondern eben nur anfechtbar. Wenn also die Anfechtung nicht zeitnah erfolgt, ist das Problem vom Tisch.

Re: Gültigkeit einer Wahl
von: ahnungslos ()
Datum: 23.06.2011

Danke, das bestätigt meine Auffassung. Ich gehe nicht davon aus, dass die Wahlen angefochten werden, wollte nur für die Zukunft Klarheit haben.