Gültigkeit einer Wahl
von: Ahnungslos ()
Datum: 23.06.2011
Hallo,
ich habe hierzu eine Frage, in unserer Satzung steht, dass "Die Wahl ist von einem Wahlausschuss durchzuführen, welcher aus mind. 3 Mitgliedern bestehen muss, die nicht der Vorstandschaft oder dem Ausschuss angehören."
Nun war es aber bei unseren letzten Wahlen so, daß nur zwei Personen, die Mitglieder im Verein waren im Wahlausschuss waren und ein Gast (Bezirksvorsitzender) den Wahlausschuss geleitet hat. Könnten diese Wahlen angefochten werden? Der Gast wurde auf die Klausel in unserer Satzung vor der Wahl hingewiesen und meinte, dass nicht eindeutig "Vereinsmitglieder" definiert sind, und von daher er durchaus in den Wahlausschuß kommen könne. Da aber in unserer Satzung durchgehend nur von Mitgliedern und nicht von Vereinsmitgliedern die Rede ist, habe ich an dieser Aussage meine Zweifel.
Vielen Dank für Ihre Rückantwort