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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nachforderung von Mitgliedsbeiträgen
von: 160bpm ()
Datum: 18.06.2011

Hallo,

mein Amtsvorgänger (Vorsitz) und Kassenwart haben es scheinbar versäumt regelmäßig die Zahlungseingänge zu prüfen. Mir ist jetzt bei der Durchsicht aufgefallen, daß einige Mitglieder aus dem Jahr 2009 noch Beitragsschulden haben.
Kann ich die jetzt noch nachfordern? Oder verfallen die Ansprüche nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres?

MfG, Andreas

Re: Nachforderung von Mitgliedsbeiträgen
von: Hardy DD ()
Datum: 20.06.2011

Die Grundlagen der Vereinsbeiträge müssen in der Satzung bzw. nachrangig in der Beitragsordnung klar formuliert sein. Daraus resultieren auch die Fälligkeiten, an die sich Ihre Mitglieder zu halten haben.

Bei mehrjährigen Beitragssäumnissen regelt allgemeinrechtlich § 195 des BGB eine Verjährung:

- Mitgliedsbeiträge unterliegen einer regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.
- Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Beispiel: Wird der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2009 (zum Jahresbeginn) fällig, beginnt die Verjährungsfrist
am 01.Januar 2010. Der Zahlungsanspruch ist somit am 01.Januar 20111309 verjährt.

Re: Nachforderung von Mitgliedsbeiträgen
von: Hardy DD ()
Datum: 20.06.2011

Hardy DD schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Grundlagen der Vereinsbeiträge müssen in der
> Satzung bzw. nachrangig in der Beitragsordnung
> klar formuliert sein. Daraus resultieren auch die
> Fälligkeiten, an die sich Ihre Mitglieder zu
> halten haben.
>
> Bei mehrjährigen Beitragssäumnissen regelt
> allgemeinrechtlich § 195 des BGB eine Verjährung:
>
>
> - Mitgliedsbeiträge unterliegen einer regelmäßigen
> Verjährung von drei Jahren.
> - Der Beginn der Verjährungsfrist startet mit
> Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
> ist.
> - Beispiel: Wird der Mitgliedsbeitrag für das Jahr
> 2009 (zum Jahresbeginn) fällig, beginnt die
> Verjährungsfrist
> am 01.Januar 2010. Der Zahlungsanspruch ist
> somit am 01.Januar 2013 verjährt.
Sorry, die Jahreszahl war falsch: richtig 2013.

Re: Nachforderung von Mitgliedsbeiträgen
von: 160bpm ()
Datum: 22.06.2011

Hallo Hardy DD,

vielen Dank für die schnelle Antwort, dann werden wir jetzt mal den Beitrag einfordern.

Schöne Grüße,

Andreas