Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 03.06.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben Ende letzten Jahres eine neue Satzung in unserer MV beschlossen, die inzwischen auch im Vereinsregister hinterlegt ist. Dennoch gibt es derzeit mit einem Mitglied Diskussionen hinsichtlich der Beitragszahlung, da die Beitragsordnung sich bei der Höhe der Mitgliedsbeiträge auf die im November beschlossene Satzung bezieht

Auszug aus der Beitragsordnung:

§ 3 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt auf Grundlage des § 14 Abs.1 in Verbindung mit § 6 der
Vereinssatzung in der Fassung vom 27.11.2024 die Höhe der Beiträge wie folgt:

Die Satzung ist zwar inzwischen im Vereinsregister eingetragen, aber dies erst seit April. Daher ist das Mitglied der Auffassung das die neuen Beiträge erst mit April gültig waren. In unserer Satzung haben wir aber folgenden Paragrafen hinterlegt. Ist laut diesem die Satzung nicht bereits seit dem 01.01.2025 gültig?

§ 21 In-Kraft-Treten
Diese Satzung wurde in der hybriden Mitgliederversammlung am 27.11.2024 beschlossen und
ersetzt die zuletzt beschlossene Fassung vom 27.05.2023. Sie tritt mit der Eintragung in das
Vereinsregister in Kraft1,spätestens jedoch mit Beginn des auf die Beschlussfassung folgenden
Geschäftsjahres.

Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2025

Die Satzung tritt erst mit Eintragung in Kraft. Ich kann aber nicht erkennen, wieso die Beitragsordnung die Satzungsänderung vorausetzt.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 03.06.2025

Das Mitglied begründet dies weil in der Beitragsordnung der Verweis auf die Satzung die am 27.11. beschlossen wurde hinterlegt ist.

Anbei ein Auszug aus eine seiner Mails:

Nach § 3 der Beitragsordnung basiert diese auf § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 27.11.2024. Die Vereinssatzung vom 27.11.2024 ist jedoch nicht In-Kraft getreten. Erst ab dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister tritt die „neue“ Satzung in Kraft.

Die Beitragsordnung, die auf dieser noch nicht in Kraft getretenen Satzung beruht, ist daher ebenfalls nicht in Kraft getreten und zumindest schwebend unwirksam und entfaltet ebenfalls keine Rechtskraft.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2025

Ist denn die Beitragsordnung zwingend für die Beitragserhebung?
Regelt das die Satzung so und wenn ja wie?

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 03.06.2025

Wir haben in der Satzung folgendes zur Beitragsordnung geregelt:

§ 6 Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge richten sich nach einer Beitragsordnung.

§ 14 Vereinsordnungen
(1) Die Mitgliederversammlung kann Vereinsordnungen beschließen, die die Grundsätze der
Vereinsarbeit regeln.
(2) Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil und dürfen der Satzung nicht widersprechen.
Im Zweifel gelten die Regelungen der Satzung.

Unsere Beitragsordnung besagt:

BEITRAGSORDNUNG

§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der
Vereinsmitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung geändert werden. Geplante Änderungen der Beitragsordnung sind den
Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung vom Vorstand mitzuteilen.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2025

Ich kann keinen Zusammenhang von Satzungsänderung und Beitragsordnung erkennen. Solange die neue Satzung nicht gilt, gilt die alte. Wurde dort nicht auch schon auf die Beitragsordnung verwiesen?

Außerdem regelt die Satzung: "Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil". Die Satzungsänderung wirkt sich also auf die Beitragsordnung nicht aus und die Beitragsordnung kann unabhängig von der Satzung beschlossen werden.

Die Frage wäre also allenfalls: Welche Regelungen in der Satzung wurden geändert? Hatten die was mit der Beitragsordnung zu tun?

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 03.06.2025

Ja, tatsächlich gab es vorher keine Beitragsordnung, obwohl dies in der vorhergehenden Satzung schon verankert war. Es gab Änderungswünsche zur Beschlussvorlage zur Beitragsordnung, daher ist diese erst in der außerordentlichen MV im Nov. beschlossen worden, genauso wie die "neue" Satzung. Dennoch hatten wir bereits in der vorhergehenden (alten) Satzung die Regelung und den Paragrafen

§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach einer Beitragsordnung.

verankert.


In der Beitragsordnung vom Nov. haben wir hinterlegt, dass diese mit Wirkung vom 28.11.2024 in Kraft tritt. Dies wurde in der MV auch so beschlossen und im Protokoll festgehalten.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 28.11.2024 in Kraft.

Dennoch reibt sich das Mitglied an den §3 in der Beitragsordnung der Bezug auf die Satzung vom November nimmt.

§ 3 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt auf Grundlage des § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 der
Vereinssatzung in der Fassung vom 27.11.2024 die Höhe der Beiträge wie folgt:


Hier hat sich inhaltlich aber nichts zur vorhergehenden Satzung verändert.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2025

Die Satzungsregelung zur Beitragsordnung ist ja eine Kann-Regelung. Es konnten also auch ohne Beitragsordung Beiträge erhoben werden. Also gilt bis zu Einführung der Beitragsordnung der vorherige Stand.

Was das Mitglied hier treibt ist das übliche juristische Missverständnis des Laien. Es versteht nicht, dass das Gemeinte zählt und nicht das eventuell nicht ganz korrekt formulierte.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 04.06.2025

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

Wenn das „alte“ im Zweifel gilt, hätte das Mitglied bereits im November letzten Jahres seinen Beitrag zahlen müssen, demzufolge ist er mit über 6Monaten im Verzug.

Muss hier nochmal separat gemahnt werden oder könnten wir das Mitglied aufgrund des Zahlungsverzuges von über 6 Monaten kündigen. Diese Frist ist in der Satzung verankert.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2025

Ich würde zumindest eine Mahnung mit Androhung der Kündigung schicken. Mir scheint das ohnehin nur ein Trick zu sein, sich der Beitragspflicht zu entziehen.

Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 05.06.2025

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, dann machen wir das so.