Re: Zeitpunkt In-Kraft-Treten Satzung
von: MoW ()
Datum: 03.06.2025
Ja, tatsächlich gab es vorher keine Beitragsordnung, obwohl dies in der vorhergehenden Satzung schon verankert war. Es gab Änderungswünsche zur Beschlussvorlage zur Beitragsordnung, daher ist diese erst in der außerordentlichen MV im Nov. beschlossen worden, genauso wie die "neue" Satzung. Dennoch hatten wir bereits in der vorhergehenden (alten) Satzung die Regelung und den Paragrafen
§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach einer Beitragsordnung.
verankert.
In der Beitragsordnung vom Nov. haben wir hinterlegt, dass diese mit Wirkung vom 28.11.2024 in Kraft tritt. Dies wurde in der MV auch so beschlossen und im Protokoll festgehalten.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 28.11.2024 in Kraft.
Dennoch reibt sich das Mitglied an den §3 in der Beitragsordnung der Bezug auf die Satzung vom November nimmt.
§ 3 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt auf Grundlage des § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 der
Vereinssatzung in der Fassung vom 27.11.2024 die Höhe der Beiträge wie folgt:
Hier hat sich inhaltlich aber nichts zur vorhergehenden Satzung verändert.