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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 01.06.2025

Hallo Herr Pfeffer,

als Vorstand haben wir zu einer außerordentlichen MV eingeladen und aus unserer Sicht die Beschlussfassung konkret formuliert (s.u.):

Liebe Mitglieder, wie bereits beim Monatstreffen am 23. Mai 2025 deutlich wurde, gibt es seit längerem viel Unzufriedenheit innerhalb unseres Vereins. Viele wünschen sich Veränderungen, die jedoch in der jetzigen Vorstandskonstellation leider nicht umsetzbar sind. Wir benötigen jedoch z.B. für die unmittelbar beginnende Neuverhandlung mit XY und die Abwicklung des Alltagsgeschäfts dringend einen handlungsfähigen Vorstand, der an einem Strang zieht, um den gewünschten Neuanfang umzusetzen. Auch wegen der in den letzten Tagen aufgekommenen Konflikte unter uns Mitgliedern halten wir es für notwendig, schnellstmöglich eine Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung über Art und Umfang dieser Umsetzung durch den Vorstand in unserem Verein herbeizuführen.

Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung eines Protokollführenden
3) Feststellung des ordnungsgemäßen Einladung und der Tagesordnung
4) Bericht des Vorstandes zur aktuellen Situation
5) Gelegenheit zur Aussprache durch die Mitglieder
6) Beschlussfassung der MV über Art und Umfang der Umsetzung der gewünschten Veränderungen im Verein durch den Vorstand
7) Verschiedenes

Lt. Vereinsrecht kann es zur Nichtigkeit eines Beschlusses führen, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung nicht eindeutig und verständlich aus der Einladung hervorgeht. Nun haben uns 2 Mitglieder (von ca. 35), die beim Monatstreffen nicht dabei waren, um Erläuterung gebeten, da sie nicht verstehen, worum es geht. Ein 3. Mitglied schrieb uns an, dass Beschlussgegenstände schon bei der Einladung zur Sitzung mitgeteilt werden müssen (was wir aus unserer Sicht gemacht haben)

Wie schätzen Sie die Situation sein? Kann es ggf. Probleme mit dem Beschluss geben?

Re: Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2025

"Beschlussfassung der MV über Art und Umfang der Umsetzung der gewünschten Veränderungen im Verein durch den Vorstand"
Das ist nun überhaupt nicht konkret; sprich, der Beschlussgegenstand ist nicht hinreichend genau bezeichnet.

Re: Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 02.06.2025

Hallo Herr Pfeffer,

was können wir jetzt tun? Können wir in der MV je nach Verlauf den Beschluss konkretisieren und dann verabschieden?

Re: Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: pfeffer ()
Datum: 02.06.2025

Sie können nur hoffen, dass von keinem Mitglied eine Beschlussanfechtung kommt. Die hätte nämlich alle Aussicht auf Erfolg.
Dass die Beschlussgegenstände schon der Einladung hinreichend genau benannt werden müssen, ist eine Mitgliederschutzklausel, die nur durch die Satzung unterlaufen werden kann. Da lässt sich im Nachgang nichts mehr heilen. Rechtssicher ließe sich das Problem nur duch eine erneute Einladung lösen.

Re: Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 02.06.2025

Danke erstmal soweit. Wie sähe es aus, wenn wir in einer weiteren Mail diese Beschlussfassung als "Mitgliedervotum/Stimmungsbild" darstellen? Im Grunde reicht das völlig aus, da es letztlich darum geht, ob die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende zurücktritt - da reicht ein Stimmungsbild. Laut unserer Satzung können die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder einen 3. berufen, der bis zur nächsten ordentlichen MV den Vorstand komplettiert.

Re: Gegenstand der Beschlussfassung bei MV
von: pfeffer ()
Datum: 02.06.2025

Ja, die Vorgaben des BGB beziehen sich ja nur auf Beschlüsse.