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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Tagesordnung der MV ergänzen
von: klaus_42 ()
Datum: 18.05.2025

Hallo,

in unserer Vereinssatzung steht (Hauptversammlung = Mitgliederversammlung):

"Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal in jedem Kalenderjahr zusammen und wird vom Vorstand einberufen. Auf Beschluss des Vorstandes oder spätestens fünf Wochen nach Eingang eines Antrags von Mitgliedsvereinen und/oder Einzelmitgliedern, die zusammen mindestens 30% der Stimmen vertreten, ist eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen."

Das Minderheitenquorum ist also für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung abweichend von den gesetzlichen 10 % auf 30 % gesetzt worden.

Es gibt keine weiteren Regelungen in der Satzung bezüglich einer ordentlichen Hauptversammlung. Meine Frage ist bezüglich des Einbringens eines Tagesordnungspunkts auf einer solchen jährlich stattfindenden Hauptversammlung. Um eine Ergänzung der Tagesordnung, gegen den Willen des Vorstands, durch ein entsprechendes Minderheitenbegehren zu erzwingen, werden dafür 30 % der Stimmen benötigt oder reichen 10 %?

Oder ist der Vorstand sogar verpflichtet, entsprechende Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung in der Regel zu akzeptieren, seien sie auch nur von einem einzelnen Mitglied beantragt, sollten keine sachlichen Ablehnungsgründe dem entgegenstehen?

MfG
klaus_42

Re: Tagesordnung der MV ergänzen
von: pfeffer ()
Datum: 19.05.2025

Auch für die Erzwingung von Tagesordnungspunkten ist regelmäßig das Minderheitenbegehren erforderllich. Es gilt dann das satzungsmäßige Quorum, hier also 30%

Regelmäßig ist der Vorstand verpflichtet, Anträge zur Tagesordnung aufzunehmen, wenn es keine formalen oder inhaltlichen Gründe gibt, sie abzulehnen. Es gibt aber keinen Rechtsweg dafür - außer dem Minderheitenbegehren -, wenn die Satzung das nicht besonders regelt.