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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auzug Transparenzregisters
von: Ibrahim ()
Datum: 06.05.2025

Hallo Herr Pfeffer,

für Eröffnung eines Bankkonto brauchen wir einen Transparenzregisterauszug. Ich bin als 1.Vorsitzender Vertreter (einzeln) vom e.V. Verein. Kann ich die Berechtigung für mich machen und selbst unterschrieben?
Weil wir unten als Hinweis auf der Website steht, verstehe ich dass ich jemandem anderen die Berechtigung geben soll. Sodass diese Person den Auzug abrufen kann!

"Bitte übermitteln Sie uns ein aktuelles, durch eine vertretungsbefugte Person unterzeichnetes Schreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse berechtigt sind, Einsichtnahmen für Ihr Unternehmen oder Ihre Institution durchzuführen. "

Re: Auzug Transparenzregisters
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2025

Sie sind als Vorstand vertretungsberechtigt. Es kommt also grundsätzlich niemand anderes in Frage. Es wäre auch unsinnig, jemand zu bevollmächtigen, da Sie selbst ja die Vollmacht erteilen würden.