Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: Sportbegeistert ()
Datum: 19.12.2023
Guten Tag,
wir fragen uns ab wann unser Verein gemeinnützig ist.
Gegründet haben wir uns am 08. Dezember 2022
Am 29.06.2023 haben wir den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §60a Abs. 1 AO
Satzung in der Fassung vom 27.04.2023.
Am 09.11.2023 kam der Freistellungsbescheid für 2022 zur Körperschafssteuer und Gewerbesteuer.
In dem Brief ist die Körperschaft nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Ab wann sind wir nun gemeinnützig. Ab 2022 oder im Jahr 2022, sowie ab 29.06.2023 und im Bereich 01.01.2023 - 28.06.2023 nicht?
Ich hoffe sie können uns weiterhelfen.
Grüße