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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinssatzung
von: ger1842 ()
Datum: 25.07.2023

Frage:
Kann man folgende Formulierung in der Vereinssatzung wählen:

"Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl und deren Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes in begründenden Fällen während der Wahlzeit aus, so kann der Vorstand für die Restlaufzeit der laufenden Amtsperiode ein kommissari-sches Vorstandsmitglied bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes berufen. Ist eine kommissarische Besetzung nicht möglich, übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes."

Re: Vereinssatzung
von: pfeffer ()
Datum: 25.07.2023

"und deren Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist."

# Das würde mit der rechtlichen Vorgabe kollidieren, dass die Eintragung nur rechtsbekundende Wirkung hat.
Sie ist auch nicht sehr sinnvoll, weil damit das Amtsende von der Dauer einer Verwaltungshandung anhängig ist.

"Scheidet ein Mitglied des Vorstandes in begründenden Fällen während der Wahlzeit aus..."
# Und wenn der Fall nicht begründet ist? Die Regelung macht keinen Sinn, weil der Vorstand jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

"übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes."
# Übernimmt er nur die Geschäfte oder auch das Amt? Hier sollte klargestellt werden, das damit der Vorstand verkleinert wird (Personalunion).

Re: Vereinssatzung
von: ger1842 ()
Datum: 25.07.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir würden dann folgende Formulierung wählen (zur Info untenstehend die Zusammensetzung des Vorstandes):

1. (4) Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand für die Restlaufzeit der laufenden Amtsperiode ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes berufen. Ansonsten übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes Insofern kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Personalunion entstehen.




2. Dem Vorstand gehören singende stimmberechtigte Mitgliedern an, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und besteht aus:
a) dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des BGB § 26, der sich wie folgt zusammensetzt:

- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister
- dem stellvertretenden Schriftführer
- dem stellvertretenden Kassenwart
b) dem Beirat, der sich zusammensetzt aus:
- bis zu vier Beisitzern, die auf Vorschlag der Mitgliederversammlung mit vollem Stimmrecht in den Vorstand gewählt werden.

Re: Vereinssatzung
von: pfeffer ()
Datum: 25.07.2023

Ja, so sollte das wasserdicht sein.

Re: Vereinssatzung
von: ger1842 ()
Datum: 25.07.2023

Vielen Dank.

Re: Vereinssatzung
von: ger1842 ()
Datum: 20.10.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

um bei der nächsten Vorstandswahl zu vermeiden, dass die Mitgleiderversammlung neu einberufen werden muss, weil nicht genügend Kanditaten vorhanden sind, würden wir die nachfolgende Variante wählen.
Kann dann auch die Regelung bei eintrender Vakanz beibehalten werden (Punkt 5. und 6.)?

1. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt und besteht aus:

a) dem geschäftsführenden Vorstande im Sinne des § 26 BGB, dem mindestens drei und höchstens fünf
Mitglieder angehören. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder beschließt die Mitgliederversammlung bei der
Bestellung des Vorstands. Je nach der Zahl der Vorstandsmitglieder umfasst der Vorstand folgende Ämter:

· 1. Vorsitzender

· 2. Vorsitzender

· 3. Kassenwart

· 4. Schriftführer

· 5. Stellvertrender Schriftführer
und
b) bis zu fünf Beiräten, die auf Vorschlag der Mitgliederversammlung mit vollem Stimmrecht in den Vorstand
gewählt werden können.

2. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

3.Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl – auch mehrfach - ist zulässig. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Das gilt auch für einzelne Vorstandsmitglieder.

4. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt.

5. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so kann der verbleibende Vorstand für die Restlaufzeit der laufenden Amtsperiode ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes berufen. Wird ein Posten des geschäftsführenden Vorstands kommissarisch besetzt, ist die Eintragung im Vereinsregister zusammen mit dem Antrag auf Löschung des bisherigen Vorstandsmitglieds beim Vereinsregister zu beantragen.

6.Ansonsten übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes. Insofern kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Personalunion entstehen.

Re: Vereinssatzung
von: pfeffer ()
Datum: 20.10.2023

Ja, da hätte ich keine Bedenken.

Re: Vereinssatzung
von: ger1842 ()
Datum: 20.10.2023

Danke.