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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsbeitritt zu Genossenschaft
von: Doreen ()
Datum: 19.09.2023

Hallo Herr Pfeffer,
ich habe noch eine Frage: Welche Folgen können einem Verein durch Beitritt zu einer Genossenschaft entstehen? Haften tut man ja nur mit der eigenen Einlage. Aber ändert sich z. B. bei der steuerlichen Veranlageung etwas oder gibt es sonstige mögliche Nachteile oder rechtliche Folgen, deren man sich bewust sein sollte?
Und kann jeder Verein Mitglied einer Genossenschaft werden?
Vielen Dank!



Edited 1 time(s). Last edit at 19.09.2023 by Doreen.

Re: Vereinsbeitritt zu Genossenschaft
von: pfeffer ()
Datum: 20.09.2023

Es gibt da grundsätzlich keine Bedenken. Haftungsfolgen sind praktisch ausgeschlossen, wenn keine Nachschusspflicht besteht.
Bei gemeinnützigen Vereinen müssen die Regelungen zu zeitnahen Mittelverwendung beachtet werden.

Re: Vereinsbeitritt zu Genossenschaft
von: Doreen ()
Datum: 20.09.2023

Herzlichen Dank!