Beitragsrückstand
von: Lutz-G ()
Datum: 15.08.2023
Hallo,
da es immer wieder vorkommt, dass Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich bezahlt werden, stellt sich die Frage ob der Vorstand die Namen der säumigen Mitglieder bekannt geben darf.
Fällt das unter Datenschutz oder haben die Mitglieder ein berechtigtes Interesse (ähnlich Schufa) zu erfahren wer sich im Beitragsrückstand befindet?
Gruß Lutz