Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung, ÜL-Pauschalen
von: HermannHo ()
Datum: 21.04.2023
In unserer Satzung steht dazu folgendes:
Die Tätigkeit in den Vereinsorganen ist ehrenamtlich. Es kann jedoch außer der Vergütung der baren Auslagen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet der Vorstand.
Nach meiner Ansicht sind doch Ehrenamtspauschale und ÜL-Gelder Aufwandsentschädigungen, also dürfen Sie gezahlt werden.
Jetzt zu meiner Frage: Gilt die Zahlung für Aufwandsentschädigungen auch für Vorstandsmitglieder? z.B. Der Kassenwart (ehrenamtlich) ist auch Übungsleiter bei einer Jugend-Fußballmannschaft. Für die Übungsleitertätigkeit möchte er jetzt Stundenabrechnungen einreichen.