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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einsicht Vorstandsbeschlüsse
von: TD ()
Datum: 09.04.2024

Hallo Herr Pfeffer,

kann ein einzelnes Vereinsmitglied die Einsicht in bestimmte Vorstandsbeschlüsse ohne Angabe eines Grundes beantragen? Ist der Vorstand verpflichtet die Vorstandsbeschlüsse dem Mitglied zur Verfügung zu stellen? Viele Grüße

Re: Einsicht Vorstandsbeschlüsse
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2024

Ein einzelnen Mitglied kann das regelmäßig nicht, schon gar nicht ohne Angabe eines Grundes. Es muss nämlich immer ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden.
Im Rahmen der MV muss der Vorstand aber Auskünfte zu Beschlüssen erteilen.

Re: Einsicht Vorstandsbeschlüsse
von: TD ()
Datum: 09.04.2024

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Was wären denn Beispiele für "berechtigte Interessen"?

Ich kann für mich kein "berechtigtes Interesse" erkennen. In dem Antrag geht es darum wann und wer den Beschluss gefasst hat. Ohne Begründung. Weiterhin geht es um Kosteneinsicht - außerhalb der MV. Es handelt sich auch nicht um einen Kassenprüfer.

Re: Einsicht Vorstandsbeschlüsse
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2024

Ja, solche Fragen kann man nur in der MV stellen.
Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Vorstandsmitglieder unterliegt dem Datenschutz. Das Stimmergebnis kann natürlich erfragt werden.