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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vergütung für Vorstand
von: KleinAnd ()
Datum: 31.03.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich möchte Ihnen gerne anhand eines Beispiels meine Frage darstellen.
Ein Mitglied des Vorstands arbeitet hauptberuflich als selbstständiger Klempnermeister. Darf die Person als Klempner für den Verein mit ortsüblicher Vergütung arbeiten?

In der Satzung sind Aussagen zu möglicher Vergütung wie folgt enthalten:
§3 Gemeinnützigkeit
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Die Mitglieder erhalten keinen Zuwendungen, - muss man das in diesem Fall auch für die Vergütung der Klempnerleistungen anwenden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Andrea Klein

Re: Vergütung für Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2023

Darf die Person als Klempner für den Verein mit ortsüblicher Vergütung arbeiten?

# Ja, das Zuwendungsverbot bezieht sich nur auf unentgeltliche Leistungen.
Allerdings müssen die Beschränkungen des § 181 BGB und das Stimmverbot bei Abschluss des Vertrages beachtet werden.