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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausschluß eines Mitgliedes, vereinsschädigendes Verhalten?
von: Weigelie74 ()
Datum: 28.02.2023

Hallo,
ich hoffe ich bekomme auf dieses Problem eine Antwort.
Uns (dem verbliebenen Vorstand, 2. Vorsitzender und Schriftführer, sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 1. und 2. Rechner haben ihr Amt vorzeitig niedergelegt, ohne Angabe von Gründen) ist bei der Abrechnung ein Berechnungsfehler unterlaufen, da wir erst im nachhinein über einen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurden, der sich auf die Berechnung auswirkt. Das ist mehr als ärgerlich, war definitiv keine Absicht und ist schon im Rechenschaftsbericht mit Lösungsvorschlag für die anstehende JHV aufgenommen. Der Sachverhalt wurde erst im zweiten Anschreiben des ehemaligen 1. Vorsitzenden zur Sprache gebracht, da er sich (wie wir jetzt wissen zurecht) weigert den Betrag zu zahlen.
Allerdings hat er sowohl unsere Antwort als auch sein zweites Schreiben mit der Aufforderung der Zahlungsverweigerung eben jenen Postens, der in seinen Augen gegen einen gefassten Beschluss verstösst, an einige Mitglieder aus seiner Adressliste zukommen lassen.
Meine Frage wäre jetzt, ob man daraus vereinsschädigendes Verhalten ableiten kann? Wenn ja, wäre es Grund genug einen Auschluß aus dem Verein bei der jetzigen JHV zu beantragen?
Wenn ja, wie müsste es dann ablaufen?
Ich habe in unserer Satzung folgenden § zum Thema Ausschluss bzw. Kündigung:
„§ 3 Ausschluss bzw. Kündigung"
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung, die Gartenordnung oder die Interessen des Vereins verstößt, insbesondere wenn es
a) mit seinem Gartennachbarn in Unfrieden und Zank lebt oder die Ruhe in der Anlage stört, insbesondere wenn es die Vereinsleitung oder Beauftragte des Vereins beleidigt oder sonst wie belästigt;
b) wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt ist oder sich des Gartendiebstahls schuldig gemacht hat.
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Mit dem Ausschluss aus dem Verein ist die Auflösung des Pachtverhältnisses über den Kleingarten verbunden.“

Könnten wir diesen Paragraphen „einfach so“ umsetzen? Bestimmt gibt es irgendwelche rechtlichen Vorschriften die zusätzlich beachtet werden müssen, welche wären dies?

Re: Ausschluß eines Mitgliedes, vereinsschädigendes Verhalten?
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2023

Zunächst wäre die Frage, wie die Angelegenheit rechtlich einzuordnen ist. Gibt es nur zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vorstand oder handelt es sich sogar um eine Straftrat (Untreue oder Unterschlagung).
Grundsätzlich wird aber gelten: Ein "Vergehen" im Amt ist zunächst ein Verstoß gegen die Amtspflichten als Vorstand, kein Verstoß gegen die mitgliedschaftlichen Verpflichtungen. Deswegen rechtfertigt es nicht unbedingt einen Ausschluss.