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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand laut BGB
von: Sportbegeistert ()
Datum: 31.03.2024

Guten Tag,
Laut bgb wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.
Kann man das Vorschlagsrecht einschränken, also sagen dass nur Gremium Ehrenrat, den Posten des 2. Vorsitzenden vorschlagen oder bestimmen kann?

Es gibt ein weiteres Mitglied im Vorstand, welches vom Vorstand selbst eingetragen wird? Beispielsweise ein Berater mit Vertretungsrecht vom Vorstand gewählt?

Re: Vorstand laut BGB
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2024

Ja, beides ist möglich.