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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt oder kein Rücktritt?
von: HolgerW ()
Datum: 26.11.2022

Hallo und guten Abend,

in unserem Vereinsvorstand (5er-Team) gibt es seit längerem Differenzen und Spannungen. Kürzlich war es während einer Tagung eskaliert, der Vorsitzende verließ die Tagung. Ein paar Tage später erhielt der restliche Vorstand eine lange E-Mail, die u. a. folgende Formulierung enthielt:

"... Ich habe es zwar nicht zu verantworten, …, aber ich ziehe daraus die Konsequenzen und trete zurück."

Wir haben dies als Rücktrittserklärung verstanden und waren dabei, die notwendigen Schritte einzuleiten. Letztendlich handelt es sich um ein Mitglied des BGB Vorstandes, also gilt es das Registergericht zu informieren, die Bankvollmacht zu entziehen, selbst die E-Mail-Konten und Zugriff zur Cloud ... sollten entzogen werden. Bin ich hier zu vorsichtig oder zu überkorrekt?

Der Vorsitzende sagt jetzt, ja so sei das nicht gemeint gewesen, er wolle zurücktreten, aber eben geordnet, in absehbarer Zeit, aber eben jetzt noch nicht, und das sei so auch nicht gemeint gewesen. Er nennt es "mein Rückzug in aller Ruhe". Ist dies möglich? Rückzug ist ja nicht Rücktritt... einen Rücktritt in Raten gibt es nicht, einen Rückzug schon eher.

Nach meinem Verständnis ist ein Rücktritt vom Rücktritt nicht möglich. Er schreibt auch nicht "ich beabsichtige bis zum xx.xx.xxxx zurückzutreten oder ich werde in Kürze zurücktreten. Er verwendet die Gegenwartsform "ich trete zurück".

Wie ist das nun zu werten? Vielleicht bin ich voreingenommen oder eben nicht 100 % neutral.
Besten Dank für Ihr Feedback.

Viele Grüße
HW



Edited 2 time(s). Last edit at 27.11.2022 by HolgerW.

Re: Rücktritt oder kein Rücktritt?
von: pfeffer ()
Datum: 27.11.2022

Die Rücktrittserklärung ist zweifellos wirksam. Formale Anforderungen gibt es nicht (E-Mail genügt also), sie ist an mindesten eins Mitglied des BGB-Vorstandes adressiert und an Eindeutigkeit lässt sie nichts zu wünschen übrig.
Da kein Termin für den Rücktritt genannt wurde (was möglich wäre), kann man die Erklärung nur als sofortigen Rücktritt deuten.
So weit ist die Sache also klar.
Falls man dem Vorstandsmitglied entgegenkommen möchte, kann man natürlich so tun, als hätte man die Rücktrittserklärung nicht bekommen. Dann würde ich um eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift und Rücktrittstermin bitten, damit das Problem nicht noch mal auftaucht.



Edited 1 time(s). Last edit at 27.11.2022 by pfeffer.

Re: Rücktritt oder kein Rücktritt?
von: HolgerW ()
Datum: 27.11.2022

Vielen Dank und einen schönen ersten Advent!