Re: Vorstandswahl nach Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2022
Es ist herrschende Rechtsauffassung, dass Beschlüsse, die auf einer Satzungsänderung basieren, noch in der gleichen MV gefasst werden können. Allerdings werden sie erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Soweit also kein Problem.
Eine Wahl, die bei der Einladung zur MV nicht angekündigt war ist aber unzulässig - außer die Satzung erlaubt solche Dringlichkeitsbeschlüsse ausdrücklich.