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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 30.08.2022

Wenn einmal während einer Mitgliederversammlung beschlossen wurde, dass den Vorstandsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung zuteil kommen darf, einschließlich der Höhe, behält dieser Beschluss Gültigkeit bis zur Aufhebung durch eine Versammlung oder muss jedes Jahr erneut beschlossen werden?

Es darf natürlich nicht Aufwandsentschädigung heißen, obwohl es so benannt wurde und laut Satzung heißt es "Zuwendung, die mit Zustimmung durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden kann sowie der Höhe". Grundsätzlich ehrenamtlich.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2022

Es darf natürlich nicht Aufwandsentschädigung heißen,

# Warum nicht?

laut Satzung heißt es "Zuwendung, die mit Zustimmung durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden kann sowie der Höhe".
# Das ist ein sehr viel problematischerer Begriff als "Aufwandsentschädigung".

Grundsätzlich gilt so ein Beschluss bis auf Widerruf.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 31.08.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es darf natürlich nicht Aufwandsentschädigung
> heißen,
>
> # Warum nicht?
>
Es gibt einen Unterschied in der Definition "Aufwandsentschädigung" und "Aufwandsersatz". Ersteres kommt einer Vergütung gleich,
die ehrenamtliche Vorstandsmitgliedern nicht gewährt werden darf. Letztendlich geht hier nur um eine Begrifflichkeit.
>
> Grundsätzlich gilt so ein Beschluss bis auf
> Widerruf.

Darüber herrscht die Unklarheit, da dann nicht einmal in der JHV über die Höhe der Summe gesprochen wird, bzw. ob das Budget das hergibt?
Weiter noch, ob dem nicht nach der Wahlperiode des Vorstandes, sprich, mit Beginn des neu gewählten Vorstandes, dieser Zuwendung erneut zugestimmt werden muss.
Die Satzung sagt über die Dauer nichts explizit aus, lediglich auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 31.08.2022

Darüber herrscht die Unklarheit, da dann nicht einmal in der JHV über die Höhe der Summe gesprochen wird, bzw. ob das Budget das hergibt?

# Wie lautete denn der Beschluss?

Weiter noch, ob dem nicht nach der Wahlperiode des Vorstandes, sprich, mit Beginn des neu gewählten Vorstandes, dieser Zuwendung erneut zugestimmt werden muss.

# Grundsätzlich nicht. Es sei denn der Beschluss sieht das so vor.

Die Satzung sagt über die Dauer nichts explizit aus, lediglich auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

# Dann kommt es auf den konkreten Wortlaut des Beschlussen an.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 31.08.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------

>
> # Wie lautete denn der Beschluss?

Sogar das ist ein aktuell noch nicht geklärtes Problem. Kein Mitglied kann sich an so einen Beschluss erinnern. Der jetztige Vorstandsvorsitzende ist bemüht darum das herauszufinden, hat aber über die letzten Jahre noch nicht alle Protokolle nachlesen können. Zugegeben, alles etwas sehr undurchsichtig.



> # Dann kommt es auf den konkreten Wortlaut des
> Beschlussen an.

Dann haben wir möglicherweise ein Problem, sollte dieser Beschluss nicht schriftlich aufzufinden sein. Dann würde/könnten wir Gefahr laufen das uns die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann. Soweit wir herausgefunden haben steht den Ehrenämtern diese Vergütung dann nicht zu, was dann als unerlaubte Gehaltszahlung geahndet werden könnte. Wir gehen zwar davon aus, dass der letzte Vorstand dann zwar unwissend gehandelt hat, uns aber trotzdem unangenehme Konsequenzen drohen würden oder könnten.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 31.08.2022

Dann würde/könnten wir Gefahr laufen das uns die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann.

# Regelmäßig wäre der Vorstand zuständig (außer für seine eigene Anstellung). Das sollte also kein Problem sein. Wichtiger als die Beschlüsse wären schriftliche Vereinbarungen.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 15.09.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dann würde/könnten wir Gefahr laufen das uns die
> Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann.
>
Vielen Dank für deine Antworten!
Die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit könnte demnach leider erfolgen und gilt zu versuchen dieses abzuwenden, denn:

> # Regelmäßig wäre der Vorstand zuständig (außer
> für seine eigene Anstellung). Das sollte also kein
> Problem sein. Wichtiger als die Beschlüsse wären
> schriftliche Vereinbarungen.

Wie sich nun herausstellt, hat es keinen Beschluss der Mitgliederversammlung gegeben, auch nicht um Jahre zuvor. Offensichtlich hat der Vorstand dieses während der drei Jahre, in der coronabedingt, keine JHV stattfand, eigenmächtig gehandelt.
Mal sehen wie wir da glimpflich wieder rauskommen um nicht Gefahr zu laufen die Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 15.09.2022

Das Problem mit der Gemeinnützigkeit dürfte nicht so akut sein, weil das Finanzamt die Beschlüsse nicht unbedingt prüft. Die MV kann das auch rückwirkend genehmigen.

Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 15.09.2022

Danke schön!