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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entscheidung über Aufnahme in den Verein
von: Mel_VG ()
Datum: 28.02.2024

Hallo, in unserem Verein ist die Aufnahme folgendermaßen geregelt:
„ Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.“

Der Vorstand besteht aus 2 Personen. Müssen beide dem Aufnahmeantrag zustimmen? Reicht die Zustimmung einer Person? Stimmengleichheit = Ablehnung?

Re: Entscheidung über Aufnahme in den Verein
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2024

Da laut Satzung der Vorstand entscheidet, ist hier eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist der Aufnahmeantrag abgelehnt.