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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Absage einer Vorstandssitzung
von: Turandot ()
Datum: 28.02.2024

Hallo,
habe eine Frage hinsichtlich der Möglichkeiten eine Vorstandssitzung, zu welcher eingeladen wurde, wieder abzusagen: Gibt es da irgendwelche speziellen rechtlichen Anforderungen? (Die Satzung trifft darüber keine Aussage).
Insbesondere interessieren mich, ob es dazu irgendwelche Fristen zu beachten gibt und ob es Anforderungen an die betreffende Person gibt, die die Absage durchführt. (Also z.B. ob es sich um die gleiche Person handeln muss, die auch eingeladen hat, oder ob jemand anders absagen kann).

Re: Absage einer Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2024

Nach gelten BGB hier die gleichen Regelungen, wie für die MV, d.h.
- Die Sitzung kann jederzeit abgesagt werden. Sogar nach Beginn; dafür braucht es dann aber einen Beschluss der Vorstandsmitglieder.
- Absagen kann der, der auch einladen darf. Regelmäßig ist das der Vorstandsvorsitzende.

Re: Absage einer Vorstandssitzung
von: Turandot ()
Datum: 28.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank schon mal für die Beantwortung.
Eine ergänzende Frage hätte ich dazu noch: Muss die Absage in irgendeiner Art und Weise dokumentiert/protokolliert werden?

Insbesondere habe ich folgendes (hypothetische) Szenario im Kopf: Der Vorsitzende sagt eine anberaumte Sitzung kurzfristig (z.B. wenige Stunden vorher) ab. Einzelne Mitglieder des Vorstandes bekommen dies aber nicht mehr rechtzeitig mit, erscheinen dennoch und treffen entsprechende Entscheidungen.
(Sofern es kein Quorum in der Satzung gibt wäre ja bereits ein einziges erscheinendes Vorstandsmitglied beschlussfähig.)

Re: Absage einer Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2024

Muss die Absage in irgendeiner Art und Weise dokumentiert/protokolliert werden?

# Nein, sie hat ja rechtlich keine Folgen.

Einzelne Mitglieder des Vorstandes bekommen dies aber nicht mehr rechtzeitig mit, erscheinen dennoch und treffen entsprechende Entscheidungen.

# Ich würde sagen, wenn die Absage nicht mehr ankommt, kann sie nicht wirksam sein.
Es geht ja um eine rechtliche Erklärung, die kann man nicht in den leeren Raum stellen.
Dann wäre wie gesagt ein Beschluss auf der Sitzung erforderlich.