Re: Gründung an verschiedenen Orten
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2024
Daher wäre unsere erste Frage, ob es möglich ist, die Unterschriften von mehreren Notaren beglaubigen zu lassen, wenn wir das Anmeldeformular von einem zum anderen schicken?
# Ja, das ist problemlos möglich.
Die andere Frage ist, wenn wir z. B. den Verein in München gründen und bei späteren Wahlen vielleicht Leute gewählt werden, die nicht in München wohnen, kann dann der Verein trotzdem im Münchner Register stehen und die ladungsfähige Adresse in Hamburg liegen oder muss man den Verein dann "umziehen"?
# Der Registersitz muss nicht der Verwaltungssitz sein. Solange es also eine ladungsfähige Adresse gibt, muss der Registersitz und damit die Satzung nicht geändert werden.