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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: Fragensteller ()
Datum: 23.02.2024

Hallo,
wir hatten bisher ein Konto bei Bank A. Dort sind der geschäftsfürhende Vrostand registriert und nur ausgewählte Personen dieses geschäftsführenden Vorstands gemeinsam verfügungsberechtig.

Nun wollten wir bei Bank B ebenfalls ein Vereinskonto eröffnen.
Jetzt will bank B von allen Vorstandsmitgliedern, auch den Vorstandsmitgliedern die laut Satzung nicht geschäftsführend tätig sind eine Kopie des Personalausweises.
An sich ok. Aber die Begrüpndung finde ich merkwürdig: Uns wird ein Auszug aus einem Transparenzregister mitgeschickt, bei dem der gesamte Vorstand namentlich mit Geburtsdatum auftaucht und alle (!) mit folgendem Vermwerk versehen sind:

Art des wirtschaftlichen Interesses: Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Abs. 3 Nr. 1c GwG)


Was genau bedeutet das?
Alle Vorstandsmitglieder sind doch laut Satzung gar nicht geschäftsführend tätig.

Auszug aus unserer Satzung:

VORSTAND:
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Schriftführer,
dem 1. und 2. Kassierer, dem Schulleiter und seinen Vertreter.

GESCHÄFTSFÜHRUNG:
Die Geschäftsführung obliegt dem 1.Vorsitzenden, dem 1.Schriftführer, dem 1. Kassierer
und dem Schulleiter bzw. deren Vertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.




Wir sind doch als privatperso

Re: Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2024

Was genau bedeutet das?
Alle Vorstandsmitglieder sind doch laut Satzung gar nicht geschäftsführend tätig.

# Es kommt hier allein auf die Vertretungsberechtigung an. Und die haben alle Vorstandsmitglieder (allein oder mit anderen zusammen), die im Vereinsregister eingetragen sind.
Den Begriff der "Geschäftsführung" gibt es vereinsrechtlich nicht. Sie liegt bei Vorstand, auch wenn die Satzung hier weitere Regelungen trifft. Die sind aber dann lediglich als Geschäftsverteilungsplan zu verstehen, weil sie das Innenverhältnis betreffen, nicht das für den Geschäftsverkehr relevante Außenverhältnis.

Re: Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: Fragensteller ()
Datum: 23.02.2024

Vielen dank.

Seit wann gibt es das Transparenzregister?

Re: Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2024

Seit 2017.

Re: Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: Fragensteller ()
Datum: 27.02.2024

Es kam wie ich es mir schon dachte.

Tatsächlich gibt es eine Person, die schon seit mindestens 20 Jahren im Vorstand offiziell auch im Vereinsregister eingetragen ist (habe mir die historischen Aufzeichnungen des Vereinsregisters angesehen) angeblich dem nie zugestimmt hat. Ist der Meinung, da sie laut Satzung ja nicht zum geschäftsführenden Teil gehört, nie hätte eingetragen werden sollen.

Was machen? Wir können bis zur regülären Neuwahl des Vorstands in diesem Sommer warten. Aber auch dann wird ja die Person nach wie vor wahrscheinlich für immer im VEreinsregister eingetragen sein und auch im Transparenzregister.

Es geht wohl darum, das im Vereinsregister das Geburtsdatum auftaucht und im Transparenzregister das Geburtsdatum und der aktuelle Wohnort. :/

Re: Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2024

Was machen? Wir können bis zur regülären Neuwahl des Vorstands in diesem Sommer warten. Aber auch dann wird ja die Person nach wie vor wahrscheinlich für immer im VEreinsregister eingetragen sein und auch im Transparenzregister.

# Wieso? Wenn der neue Vorstand angemeldet wird, wird das doch geändert.
Es gibt lediglich eine Eintragsshistorie, die erhalten bleibt, d.h. der alte Vorständ wird als gelöscht vermerkt.