Wirtschaftlich berechtigte Personen
von: Fragensteller ()
Datum: 23.02.2024
Hallo,
wir hatten bisher ein Konto bei Bank A. Dort sind der geschäftsfürhende Vrostand registriert und nur ausgewählte Personen dieses geschäftsführenden Vorstands gemeinsam verfügungsberechtig.
Nun wollten wir bei Bank B ebenfalls ein Vereinskonto eröffnen.
Jetzt will bank B von allen Vorstandsmitgliedern, auch den Vorstandsmitgliedern die laut Satzung nicht geschäftsführend tätig sind eine Kopie des Personalausweises.
An sich ok. Aber die Begrüpndung finde ich merkwürdig: Uns wird ein Auszug aus einem Transparenzregister mitgeschickt, bei dem der gesamte Vorstand namentlich mit Geburtsdatum auftaucht und alle (!) mit folgendem Vermwerk versehen sind:
Art des wirtschaftlichen Interesses: Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Abs. 3 Nr. 1c GwG)
Was genau bedeutet das?
Alle Vorstandsmitglieder sind doch laut Satzung gar nicht geschäftsführend tätig.
Auszug aus unserer Satzung:
VORSTAND:
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Schriftführer,
dem 1. und 2. Kassierer, dem Schulleiter und seinen Vertreter.
GESCHÄFTSFÜHRUNG:
Die Geschäftsführung obliegt dem 1.Vorsitzenden, dem 1.Schriftführer, dem 1. Kassierer
und dem Schulleiter bzw. deren Vertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.
Wir sind doch als privatperso