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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
neue Vorstandsstruktur
von: Aufsteiger ()
Datum: 04.07.2022

Schönen Guten Morgen.

unser Sportverein muss nach dem Rücktritt des ersten Vorsitzenden mangelds Nachfolger eine neue Struktur schaffen. Die soll wie folgt in der Satzung definiert werden:

Der Vorstand arbeitet:

a) als Präsidium (Geschäftsführender Vorstand)
1. bestehend aus mindestens vier gleichberechtigten Mitgliedern
2. Die Mitglieder des Präsidiums können aus ihrer Mitte einen Sprecher wählen.
3. Das Präsidium kann intern den Kassenwart und Geschäftsführer wählen.

b) als Gesamtvorstand bestehend aus:
1. geschäftsführenden Vorstand
2. Stellvertreter des Kassenwarts
3. Jugendleiter
4. Stellvertreter des Jugendleiters
5. Referent für Öffentlichkeitsarbeit
6. Abteilungsleiter der Fachabteilungen

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Mitglieder des Präsidiums. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt....

Meine Fragen:

1.) Passt das so oder ist irgendetwas rechtlich nicht in Ordnung?

2.) Können wir die Änderung der Satzung von der Mitgliederversammlung so bestätigen lassen und dann die Neuwahlen nach dieser Struktur durchführen oder wird die Satzungsänderung erst wirksam, wenn sie beim Amtsgericht eingetragen ist, so dass wir erst nochmal den Vorstand nach altem Modus wählen und dann eine neue Versammlung eimberufen müssen, wenn die Satzung wirksam ist?

Vielen lieben Dank vorab!!!

Re: neue Vorstandsstruktur
von: pfeffer ()
Datum: 04.07.2022

1.) Passt das so oder ist irgendetwas rechtlich nicht in Ordnung?

# Da gibt es gar keine Bedenken

2.) Können wir die Änderung der Satzung von der Mitgliederversammlung so bestätigen lassen und dann die Neuwahlen nach dieser Struktur durchführen oder wird die Satzungsänderung erst wirksam, wenn sie beim Amtsgericht eingetragen ist, so dass wir erst nochmal den Vorstand nach altem Modus wählen und dann eine neue Versammlung eimberufen müssen, wenn die Satzung wirksam ist?

# Der Vorstand kann nach Beschluss über die Satzungsänderung sofort in neuer Struktur gewählt werden. Die Wahl wird aber erst nach Eintragung der Satzungsänderung wirksam.