zurückgetretener Vorstand - Einladung MV - Notvorstand
von: KocDo ()
Datum: 29.06.2022
pfeffer schrieb:
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> Sie ist nicht handschriftlich unterschrieben. Es
> steht nur der maschinengeschriebene Name von einem
> zurückgetretenen Vorstandsmitglied darunter.
> 1. Ist dies eine gültige Einladung?
>
> # Ja, wenn für jedes Mitglied zweifelsfrei zu ersehen ist, dass der Verein einlädt.
-> Danke! Das bedeutet, dass die Einladung mit dem Briefkopf der 1.Vorsitzenden zur vorangegangenen MV von den zwei verbliebenen nicht beschlussfähigen Vorständen auch gültig ist.
>
> 2. Für mich ist das Fass voll. Ich würde, um ein weiteres Debakel zu verhindern, einen Notvorstand
> beantragen. Gibt es irgendwelche Einwände dagegen?
>
> # Ein Notvorstand kann nicht eingesetzt werden, wenn die Vorstandsmitglieder ja noch zu MV einladen können.
> Ist denn der verbleibende Vorstand noch
> vertretungsfähig? Und durften die zückgetretenen
> einladen?
-> Nein, er ist nicht vertretungsfähig und auch nicht Beschlussfähig. Der Verein ist nach den Rücktritten im April quasi ohne Vorstand. Laut ihrer Beratung können als letzte Tat nur die zurückgetretenen Vorstände einladen. Sie wurden dazu aufgefordert. Wir hatten telefoniert. Vielleicht können wir nochmals kurz sprechen?
Mit herzlichen Grüßen,
D.K.