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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsämter temporär zusammenlegen
von: Sophie P. ()
Datum: 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir haben im April unsere nächste Mitgliederversammlung und können das Amt des Schriftführers nicht wieder besetzen. Wir überlegen, ob ich als erste Vorsitzende temporär das Amt des Schriftführers übernehme und mich im April zur Wahl stelle.

Unsere Satzung nennt für die Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter, keine genaue Personenanzahl: "Abs. 2: Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/ der Medienwart/in."
Die Vertretung nach außen ist wie folgt geregelt: "Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gem. Abs. 2, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende vertreten."
Bisher gibt es in unserer Satzung keine Regelung über die temporäre Zusammenlegung mehrerer Vorstandsämter.

Kann ich mich wie oben beschrieben als erste Vorsitzende auch für das Amt des Schriftführers wählen lassen?
Brauche ich hierfür sicherheitshalber eine Satzungsänderung?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Sophie P.

Re: Vorstandsämter temporär zusammenlegen
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2024

Ich sehe hier grundsätzlich kein Problem, weil keine absolute Zahl an Vorstandsmitgliedern genannt ist. Ob das Registergericht mitgeht, ist eine andere Frage.
Wenn das Problem mit den fehlenden Kandidaten für die Ämter wiederholt auftritt, würde ich aber eine Satzungsänderung empfehlen. Das ist kein großer Aufwand und die Anmeldung der neuen Vorstandsmitglieder muss ja ohnehin erfolgen.

Re: Vorstandsämter temporär zusammenlegen
von: Sophie P. ()
Datum: 21.02.2024

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Habe ich beim Registergericht bessere Chancen, wenn ich für die Zusammensetzung des Vorstands in der Satzung formuliere: "Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal 5 Personen. (ggf. darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister)"?

Damit wären wir für die Zukunft flexibel aufgestellt und hätten noch etwas Luft, um einen geeigneten Schriftführer zu finden.

Re: Vorstandsämter temporär zusammenlegen
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2024

Ja, eine solche Formulierung empfehle ich auch immer. Da kann man die Ämterzahl anpassen und das VR kann da keine Einwände haben.