Vorstandsämter temporär zusammenlegen
von: Sophie P. ()
Datum: 21.02.2024
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir haben im April unsere nächste Mitgliederversammlung und können das Amt des Schriftführers nicht wieder besetzen. Wir überlegen, ob ich als erste Vorsitzende temporär das Amt des Schriftführers übernehme und mich im April zur Wahl stelle.
Unsere Satzung nennt für die Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter, keine genaue Personenanzahl: "Abs. 2: Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/ der Medienwart/in."
Die Vertretung nach außen ist wie folgt geregelt: "Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gem. Abs. 2, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende vertreten."
Bisher gibt es in unserer Satzung keine Regelung über die temporäre Zusammenlegung mehrerer Vorstandsämter.
Kann ich mich wie oben beschrieben als erste Vorsitzende auch für das Amt des Schriftführers wählen lassen?
Brauche ich hierfür sicherheitshalber eine Satzungsänderung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Sophie P.