Kassenprüfung
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 20.02.2024
Hallo Herr Pfeffer,
in unserer Vereinssatzung gibt es keine Hinweise darauf, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Ist es daher möglich, die Kassenprüfung auch vor Ablauf des Geschäftsjahres durchzuführen? Hintergrund ist, dass unsere Mitgliederversammlung immer kurz vor Silvester stattfindet, jedoch die Kassenprüfung für das ablaufende Jahr noch nicht stattfinden konnte, da unsere Kassenwartin der Meinung ist, dass sie schon immer ihren Jahresabschluss Anfang Januar des Folgejahres gemacht hätte, weil das Geschäftsjahr erst zum 31.12. endet.
Der Vorstand möchte jedoch gern z.B. den Kassenbericht für 2024 bereits der Mitgliederversammlung am 29.12.24 vorlegen. Geht das?
Danke schon einmal für Ihre Antwort,
lg Eva