Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 20.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

in unserer Vereinssatzung gibt es keine Hinweise darauf, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Ist es daher möglich, die Kassenprüfung auch vor Ablauf des Geschäftsjahres durchzuführen? Hintergrund ist, dass unsere Mitgliederversammlung immer kurz vor Silvester stattfindet, jedoch die Kassenprüfung für das ablaufende Jahr noch nicht stattfinden konnte, da unsere Kassenwartin der Meinung ist, dass sie schon immer ihren Jahresabschluss Anfang Januar des Folgejahres gemacht hätte, weil das Geschäftsjahr erst zum 31.12. endet.
Der Vorstand möchte jedoch gern z.B. den Kassenbericht für 2024 bereits der Mitgliederversammlung am 29.12.24 vorlegen. Geht das?
Danke schon einmal für Ihre Antwort,
lg Eva

Re: Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2024

Ja, das geht, wenn die Mitgliederversammlung keine Einwände hat und die Satzung keine Vorgaben für den Prüfzeitraum macht.

Re: Kassenprüfung
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 22.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,
kurze Frage am Nachgang: Geht eine vorgezogene Kassenprüfung auch, wenn in der Satzung "Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr" steht, die Mitgliederversammlung jedoch zustimmt?
Viele Grüße
Eva

Re: Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2024

Solange die Satzung nicht verbindlich regelt, dass immer ganze Jahre geprüft werden müssen, sehe ich da kein Problem.