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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fehlender 1. Rechner
von: Weigelie74 ()
Datum: 20.02.2024

Der 1. Rechner hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt 1/2 Jahr nach der Wahl niedergelegt. In der Vorstandssitzung erklärte sich die 1. Vorsitzende bereit, den Posten kommissarisch zu übernehmen. Muss jetzt bei der regulären JHV der Posten neu besetzt werden? Wenn ja, dann wird der Posten für 3 Jahre (lt. Satzung) besetzt, die nächste Vorstandswahl lt. Satzung wäre aber schon in 2 Jahren. Damit wäre die Wahl der Vorstandsmitglieder "auseinandergerissen". Oder darf in dem Fall für 2 Jahre gewählt werden?

Re: Fehlender 1. Rechner
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2024

Eine kommissarische Besetzung ist regelmäßig (also ohne spezielle Satzungsregelung) nicht möglich. Es muss also zeitnah gewählt werden. Die Amtsdauer ist kein Problem, weil die MV den Vorstand jederzeit abberufen kann. Sie kann also die Amtszeit verkürzen.

Re: Fehlender 1. Rechner
von: Weigelie74 ()
Datum: 22.02.2024

Vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt. Was ich meinte war kommissarisch bis zu den nächsten regulären Vorstandswahlen in 2 Jahren.

Re: Fehlender 1. Rechner
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2024

Ja, aber wie gesagt, eine kommissarische Besetzung ist nicht ohne weiteres möglich.