Anmeldung VR
von: LuHa ()
Datum: 20.02.2024
Hallo,
(1) im Forum meine ich gelesen zu haben, dass die initiale Anmeldung ins VR vom gesamten BGB-Vorstand unterzeichnet sein muss. Im Musterschreiben zur Vereinsanmeldung des BMJ steht jedoch explizit, dass das nur durch Vorstände in vertretungsberechtigter Zahl erfolgen kann. Wie ist es richtig?
(2) Im Musterschreiben zur Vereinsanmeldung des BMJ steht auch, dass die Anschrift des Vereins explizit gemacht werden soll. Das höre ich so auch zum ersten Mal, ist das tatsächlich eine Muss-Vorschrift?
Gruß