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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anmeldung VR
von: LuHa ()
Datum: 20.02.2024

Hallo,

(1) im Forum meine ich gelesen zu haben, dass die initiale Anmeldung ins VR vom gesamten BGB-Vorstand unterzeichnet sein muss. Im Musterschreiben zur Vereinsanmeldung des BMJ steht jedoch explizit, dass das nur durch Vorstände in vertretungsberechtigter Zahl erfolgen kann. Wie ist es richtig?

(2) Im Musterschreiben zur Vereinsanmeldung des BMJ steht auch, dass die Anschrift des Vereins explizit gemacht werden soll. Das höre ich so auch zum ersten Mal, ist das tatsächlich eine Muss-Vorschrift?

Gruß

Re: Anmeldung VR
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2024

...dass die initiale Anmeldung ins VR vom gesamten BGB-Vorstand unterzeichnet sein muss.

# Das war früher so. Jetzt genügt der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl.

(2) Im Musterschreiben zur Vereinsanmeldung des BMJ steht auch, dass die Anschrift des Vereins explizit gemacht werden soll. Das höre ich so auch zum ersten Mal, ist das tatsächlich eine Muss-Vorschrift?

# Was ist mit "explizit gemacht werden" gemeint? Der Verein muss natürlich eine ladungsfähige Anschrift angeben.