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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Schriftliche Stimmabgabe zur Entlastung des Vorstandes
von: ahermann ()
Datum: 19.02.2024

Guten Morgen,

Ich bin im Vorstand eines Fördervereins einer sehr kleinen Grundschule. Im März steht bei uns die nächste Mitgliederversammlung an.

Leider ist die Beteiligung unserer Mitglieder am Vereinsgeschehen eher wenig ausgeprägt. Zu Mitgliederversammlungen erscheint meist nur der Vorstand (6) und, wenn wir Glück haben, ein oder zwei Mitglieder. Wir würden uns nun gerne darauf vorbereiten, dass wir als Vorstand alleine in der Versammlung sind. Deshalb meine Fragen:

- Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf Entlastung des Vorstandes formlos von einem Mitglied per Email vorab als Agenda-Punkt beantragt werden kann. Ist das richtig?

- Kann die Stimmabgabe zur Entlastung auch vorab erfolgen? Falls ja, in welcher Form? Gibt es dafür ggf. rechtssichere Beispielformulierungen?

Vielen Dank.
A. Hermann

Re: Schriftliche Stimmabgabe zur Entlastung des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2024

- Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf Entlastung des Vorstandes formlos von einem Mitglied per Email vorab als Agenda-Punkt beantragt werden kann. Ist das richtig?

# Ja, aber die Entlastung kann der Vorstand auch einfach auf die Tagesordnung setzen.

- Kann die Stimmabgabe zur Entlastung auch vorab erfolgen? Falls ja, in welcher Form? Gibt es dafür ggf. rechtssichere Beispielformulierungen?

# Nur wenn die Satzung das so regelt. Ansonsten gibt es nur die Option zur Online-Versammlung und die schriftliche Beschlussfassung nach BGB, die aber die Beteiligung aller Mitglieder und Einstimmigkeit erfordert.