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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt eines gemeinsam vertretungsberechtigten Vorstandes
von: Konrad ()
Datum: 26.04.2022

In der Satzung eines e.V. heißt es: Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

Gilt dies auch wenn der 1. Vorsitzende (gemeinsam vertretungsberechtigt mit dem 2. Vorsitzenden) vom Amt zurücktritt oder bei einer Neuwahl kein neuer 1. Vorsitzender gewählt wird.?

Muss der Ersatz dann auch in das Vereinsregister eingetragen werden oder kann dort nur ein gewählter Vorstand eingetragen werden?

Re: Rücktritt eines gemeinsam vertretungsberechtigten Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 26.04.2022

Gilt dies auch wenn der 1. Vorsitzende (gemeinsam vertretungsberechtigt mit dem 2. Vorsitzenden) vom Amt zurücktritt oder bei einer Neuwahl kein neuer 1. Vorsitzender gewählt wird?

# Dann würde ja die Bestellung durch die MV durch die Selbstergänzung ersetzt. Das ist sicher nicht Sinn der Regelung, dass die Wahlen ersetzt

Muss der Ersatz dann auch in das Vereinsregister eingetragen werden oder kann dort nur ein gewählter Vorstand eingetragen werden?

# Ja, dass Bestellverfahren kann die Satzung abweichend vom Gesetz regeln.