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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ordnungsgemäßen Einladung der Mitglieder zur MV
von: reipalu ()
Datum: 25.04.2022

Ich habe eine Frage zur ordnungsgemäßen Einladung der Mitglieder zur MV.
In der Satzung steht, dass die Einladung schriftlich versendet werden muss. Was ja per Post bedeutet.
Eine Satzungsänderung, die eine Textform bzw. elektronische Form vorsieht, ist in Arbeit.
Nun muss jedes Mitglied persönlich eingeladen werden.
Wie sieht das z.B. bei Lebensgemeinschaften/Eheleuten aus?
Muss man da zwei Einladungen per Post versenden oder reicht ein Brief, der beide Einladungen enthält?

Re: Ordnungsgemäßen Einladung der Mitglieder zur MV
von: pfeffer ()
Datum: 26.04.2022

In der Satzung steht, dass die Einladung schriftlich versendet werden muss. Was ja per Post bedeutet.

# Nein. Das umfasst grundsätzlich auch elektronische Schriftform (Textform).


Muss man da zwei Einladungen per Post versenden oder reicht ein Brief, der beide Einladungen enthält?

# Wenn beide Namen in der Anschrift stehen, spricht sicher nichts dagegen.