Für die Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Vorstand eine vorherige Anmeldung
angeordnet. Dies wäre aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig. Die Satzung sieht so etwas
nicht vor, und es hat einen solchen Anmeldezwang auch noch nie gegeben.
Ist der Vorstand zu solch einer Handlungsweise berechtigt?
Danke, sagt Adler
Wenn die Satzung das nicht so regelt, darf der Vorstand niemanden, der ohne Anmeldung kommt, abweisen. Sonst können die Abgewiesenen die Beschlüsse der MV anfechten.