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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Preise stellen für Veranstaltungen
von: Dominik ()
Datum: 09.03.2022

Guten Tag,

wir sind ein gemeinnütziger Jugendverein und wollen für eine Veranstaltung wo wir Unterstützer sind ein Preisgeld oder ein Sachpreis stellen für den Gewinner.

Gibt es da Regeln, was man beachten muss (Freigrenzen), oder reicht ein Vorstandsbeschluss über Höhe X.

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß Dominik

Re: Preise stellen für Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2022

Das Preisgeld muss sich im Rahmen der Satzungszwecke bewegen. Es muss auch objektive Kriterien für die Vergabe geben, damit nicht gezielt bestimmte Personen begünstigt werden können.
Wenn die Vergabe erstmals erfolgt und nicht nur ein Bagatellbetrag gezahlt wird, muss regelmäßig die Mitgliederversammlung zustimmen. Das bezieht sich aber nur auf eine mögliche Inhaftungnahme des Vorstands wegen Mittelfehlverwendung.

Re: Preise stellen für Veranstaltungen
von: Dominik ()
Datum: 10.03.2022

Wir würden bspw. für ein Turnier einen Gutschein als 1. Preis ausloben im Wert von 25 oder 50 Euro.
Fällt das unter Bagatellbetrag?

Re: Preise stellen für Veranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2022

Ja, das liegt in dem Bereich.