Ehrenamtspauschale
von: KleinAnd ()
Datum: 09.03.2022
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich habe eine Frage zum Umgehen mit der Ehrenamtspauschale.
Ein Verein in unserer Nähe schließt Verträge mit Personen ab, die auf der Grundlage der Ehrenamtspauschale für den Verein arbeiten wollen. Im Vertrag ist formuliert, dass die Arbeiten ehrenhalber, also unentgeltlich erfolgen sollen. Für Aufwendungen und die Erstattung von Auslagen wird die nach Gesetz mögliche Pauschale vereinbart.
Die tatsächliche Abrechnung der Arbeiten erfolgt dann auf der Grundlage von Stundenzetteln und einem (parallel, nicht im Vertrag enthaltenen) vereinbarten Stundensatz.
Das erscheint uns problematisch.
Kann die Ehrenamtspauschale für Leistungen bezahlt werden, die mit Stundenzettel für geleistete Stunden abgerechnet werden?
Mit Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen,
Andrea Klein