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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Vorstandsvorsitzender
von: Aufsteiger ()
Datum: 09.03.2022

Schönen Guten Morgen,

wir haben im Sommer bei der nächsten MV offiziell Neuwahlen und unser erster Vorsitzender will dann aufhören. Einen Nachfolger zu finden, könnte sich schwer gestalten. Wie ist die rechtliche Lage, wenn wir bis zur MV niemanden finden?

Auszug aus unserer Satzung:

"Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich zusammen aus

a) Dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB bestehend aus
- dem/der 1 Vorsitzenden
- dem/der 2. Vorsitzenden
- dem/der Geschäftsführer(in)
- dem/der 1. Kassierer(in)
Sie sind jeweils für den Verein im Außenverhältnis alleine vertretungsberechtigt.

b) Dem erweiterten Vorstand.
Dieser besteht aus weiteren, durch die Mitgliederversammlung berufenen Mitgliedern. Über Umfang und Funktion der Mitglieder des erweiterten Vorstands bestimmt die Mitgliederversammlung.

Der Gesamtvorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren bestellt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Gesamtvorstand bleibt bis zur Neuwahl eines neuen Gesamtvorstands im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Gesamtvorstandsmitglieds.

Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstands vorzeitig aus, kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger berufen".

Danke vorab und einen schönen Tag :-)



Edited 2 time(s). Last edit at 09.03.2022 by Aufsteiger.

Re: Rücktritt Vorstandsvorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2022

Eine Zusammenlegung der Ämter (Personalunion) ist bei einer solchen Satzungsregelung zur Vorstandszusammensetzung für das Vorstandsamt nicht möglich.
Die Empfehlung wird lauten: Den Vorstand per Satzungsänderung zu verkleinern und auf die Ressortaufteilung zu verzichten (man braucht keinen 1. Vorsitzenden). Das dürfte die Neubesetzung erleichtern.