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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Impressum: Alle Anschriften des BGB-Vorstands?
von: Gast ()
Datum: 16.02.2024

Hallo,

müssen im Impressum der Homepage
1) sämtliche BGB-Vorstandsmitglieder namentlich genannt und
2) wenn ja, auch mit ihren ladungsfähigen Anschriften aufgeführt
werden oder reicht, wenn EINE ladungsfähige Anschrift (z.B. die eines Vorstandsmitglieds) aufgeführt ist?

Danke!

Re: Impressum: Alle Anschriften des BGB-Vorstands?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2024

Zunächst ist die Frage, ob überhaupt ein Impressum angegeben werden muss. Das gilt nur presserechtlich und bei geschäftlichen Websites.
Die Anschrift des Vereins genügt; der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl. Eine Privatanschrift müsste man nur angeben, wenn das der Vereinssitz ist.



Edited 1 time(s). Last edit at 16.02.2024 by pfeffer.

Re: Impressum: Alle Anschriften des BGB-Vorstands?
von: Tasmin ()
Datum: 19.02.2024

Zum Impressum hätte ich noch eine Zusatzfrage bezüglich Bekanntgabe einer Telefonnummer. Unser Verein wird Schwimmkurse gegen Entgelt anbieten. Wir wollen - zumindest während der Anfangsphase - in den ersten Monaten noch keinen telefonischen Kontakt ermöglichen und daher auf das Veröffentlichen einer Telefonnummer im Impressum verzichten. Stattdessen wird hier nur eine E-Mailadresse angegeben. Die Landungsanschrift des Vereins wird selbstverständlich veröffentlicht. Ist das möglich?

Re: Impressum: Alle Anschriften des BGB-Vorstands?
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2024

Eine Pflicht zur Angabe eine Telefonnummer gibt es nicht.