Bankvollmacht
von: Sascha Kühl ()
Datum: 28.02.2022
Hallo zusammen,
in unserer Satzung besteht der BGB-Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden und max. drei Stellvertretern.
Der Kassenwart wird hier nicht aufgeführt und wurde deshalb nicht in das Vereinsregister eingetragen.
Die Sparkasse akzeptiert keine Vollmachtserklärung (vom 1. Vorsitzenden) für den Kassenwart, sondern besteht darauf, dass der Kassenwart in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Ist das korrekt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl