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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bankvollmacht
von: Sascha Kühl ()
Datum: 28.02.2022

Hallo zusammen,

in unserer Satzung besteht der BGB-Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden und max. drei Stellvertretern.
Der Kassenwart wird hier nicht aufgeführt und wurde deshalb nicht in das Vereinsregister eingetragen.

Die Sparkasse akzeptiert keine Vollmachtserklärung (vom 1. Vorsitzenden) für den Kassenwart, sondern besteht darauf, dass der Kassenwart in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Ist das korrekt?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Bankvollmacht
von: W. Pfeffer ()
Datum: 28.02.2022

Normalerweise kann der Kontoinhaber jeder Person eine Kontovollmacht erteilen. Ich vermute, die Bank hat nicht verstanden, dass hier nur ein Vollmacht erteilt werden soll und kein weitere Vertreter des Vereins als Kontoinhaber eingetragen werden soll.